Forenhaftung wird eingeschränkt
Die Info des Tages welche auch entscheidend für die Arbeit von Community Managern ist. Das Oberlandesgericht Hamburg schränkt die Haftung von Forenbetreibern ein und hob die Entscheidung des LG Hamburg auf.
Laut OLG ist der Betreiber eines Forums nicht zur vorsorglichen Überprüfung aller Inhalte verpflichtet. Die Begründung ist, dass dies die Überwachungspflicht des Betreibers überspannen würde und die freie Presse- und Meinungsäußerung verletzt.
Der genaue Wortlaut: “Denn auch anonym oder unter Pseudonym nutzbare Internetforen stellen ein grundsätzlich zulässiges und auch übliches Geschäftsmodell im Internet dar und stehen unter dem Schutz der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit.”
Auch die Unterlassung wurde zurückgewiesen. Die OLG führ folgende Begründung aus:
“Der Beklagte hat nicht schon dadurch Prüfungspflichten verletzt, dass er nicht jeden Nutzerbeitrag vor der Veröffentlichung auf etwaige Rechtsverletzungen geprüft hat. Der Betreiber eines zulässigen Geschäftsmodells im Internet – dazu gehören Meinungsforen – ist nicht zur vorsorglichen Überprüfung sämtlicher Inhalte auf etwaige Rechtsverletzungen verpflichtet.”
Insgesamt ist das ein sehr positives Urteil und setzt einige grundsätzliche Punkte fest, welche in der Moderation von Foren wichtig sind.






